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Wissenswertes über PSA

Persönliche Schutzausrüstungen PSA

Der Sammelbegriff «Persönliche Schutzausrüstungen PSA» umfasst Produkte, die den Menschen bei der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit vor Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten schützen. Sie kommen namentlich dann zum sinnvollen Einsatz, wenn die Gefährdung nicht oder nur unzureichend durch technische und/oder organisatorische Massnahmen eliminiert werden kann. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten werden aus heutzutage immer noch krass unterschätzt. Über 250 000 Berufsunfälle und mehr als 3 000 neue Berufskrankheitsfälle pro Jahr verursachen der schweizerischen Wirtschaft direkte und indirekten Kosten von mindestens 6 Milliarden Franken. Hinter diesen ernüchternden Zahlen stecken unzählige tragische Schicksale: Über 170 Menschen verlieren jährlich in der Schweiz bei der Arbeit ihr Leben, viele sind nach einem Arbeitsunfall oder nach Ausbruch einer Berufskrankheit invalid, ganz abgesehen von den unzähligen, glücklicherweise weniger schwer wiegenden Fällen, wo «nur» Schmerzen und Kosten entstehen. Die allermeisten dieser Unfälle und Krankheiten könnten durch geeignete Schutzmassnahmen vermieden oder ihre Auswirkungen wenigstens gemildert werden!

Seit der Einführung der Bonus/Malus-Prämienberechnung durch die SUVA und die Privatassekuranz in weiten Bereichen der Wirtschaft erkennen erfreulicherweise immer mehr Betriebe, dass durch eine konsequente Förderung der Arbeitssicherheit namhafte Einsparungen erzielt werden können. Es ist aber auch eine Tatsache, dass gut ausgerüstete Bertiebsangehörige motivierter und besser arbeiten, was sich positiv auf das Betriebsklima und die Produktivität auswirkt, womit nochmals Kosten gesenkt werden können. Gut geschützte Mitarbeiter sind aber auch eine erstklassige Referenz für jedes Unternehmen.

Die europäische Richtlinie 89/686/EWG umschreibt die grundsätzlichen Anforderungen an die PSA. Seit 1995 das revidierte Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten STEG und die entsprechende Verordnung STEV in Kraft traten, dürfen in der Schweiz nur noch PSA hergestellt, verkauft, gekauft und eingesetzt werden, die die Mindestanforderungen dieser Richtlinie erfüllen.

Die PSA werden in 3 Kategorien eingeteilt:

Kategorie I: PSA, bei denen der Benutzer selbst die Wirksamkeit gegenüber geringfügigen Risiken beurteilen kann, z.B. Handschuhe für Gartenarbeiten, Regenbekleidung, Sonnenbrillen usw.

Kategorie II: PSA, die gegen mittlere Risiken schützen, z.B. Schutzhandschuhe gegen mechanische, mikroorganische und/oder chemische Gefährdung, Schutzhelme, Sicherheitsschuhe, Schutzbrille, Gehörschutzprodukte usw.

Kategorie III: PSA, die gegen ernste, irreversible Gesundheitsrisiken, bei denen der Benutzer das unmittelbare Gefahrenpotenzial nicht erkennen kann, Schutz bieten. Zu dieser Kategorie zählen z.B. Atemschutzmasken, Hitze-, Kälte-, Elektro- und Absturz-Schutzausrüstungen usw.

Für die PSA der Kategorie I sind keine Prüfungen vorgesehen. Der Hersteller muss aber bestätigen, dass die Mindestanforderungen der Richtlinier 89/686/EWG erfüllt sind. PSA der Kategorien II und III müssen vor der Inverkehrsetzung Baumusterprüfungen durch autorisierte Prüfinstitute, sogenannte Benannte Stellen, bestanden haben. Für PSA der Kategorie III muss der Hersteller zudem über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem verfügen oder ein eigenes anerkanntes Qualitätssicherungssystem nachweisen können.

Da die Schweiz nicht der EU angehört, sind die schweizerischen HErsteller und Handelsfirmen nicht verpflichtet, ihre Produkte für den Verkauf im Inland mit den entsprechenden Prüfvermerken (Poktogramme und CE-Zeichen) zu versehen. Dies ist sehr zu bedauern, führt es doch dazu, dass trotz der klaren gesetzlichen Bestimmungen immer noch sehr viele nicht oder nur unzureichen geprüfte PSA der Kategorien II und III in der Schweiz verkauft werden. Bei einer verischerungstechnischen oder gerichtlichen Beurteilung eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit wird jedoch abgeklärt, ob entsprechend geprüfte und zugelassene PSA zur Verfügung standen und getragen wurden oder nicht. Verlangen Sie dehalb von Ihrem Lieferanten entsprechende Konformitätserklärungen. Der kleinsten Packungsgrösse muss zudem auch im Inland eine Gerbrausanweisung beigefügt werden, die über die durchgeführten Prüfungen Auskunft gibt.

Alle unsere PSA entsprechen den Mindestanforderungen der Richtlinie 89/696/EWG. Die PSA der Kategorien II und III sind ordnungsgemäss geprüft worden, Konformitätserklärungen und Prüfberichte liegen vor, die Produkte sind entsprechend gekennzeichnet und mit Gebrauchsanweisung versehen.

Wichtig ist uns auch darauf hinzuweisen, dass wir nach wie vor in Lotzwil ein Konfektionsatelier mit ca. 20 Mitarbeitenden betreiben, in dem wir vor allem spezielle Schutzbekleidungen und Schutzhandschuhe sowie Kleinserien herstellen. Wir sind deshalb in der Lage, Ihre Sonderwünsche rasch und unproblematisch zu realisieren. Mit Ausnahme weniger Artikel erfolgt die Herstellung grösserer Serien in Europa, namentlich in Ungarn und Polen, wo wir mit zuverlässigen Ateliers seit Jahren exklusiv zusammenarbeiten und denen wir sämtliche Materialien und Zutaten anliefern.

Wir erlauben uns, Ihnen abschliessend noch ein paar Angaben zu unserer Firma zu machen:

- Gründung 1931 durch Hermann Thomi-Zurlinden in Langenthal. Nach dem frühen Tod des Gründers führte dessen Ehefrau Margaretha Thomi-Zurlinden ab 1949 die Einzelfirma weiter.

- Ab 1970 Kommanditgesellschaft mit dem Sohn Hermann Thomi und dessen Ehefrau Ursula Thomi-Suter als Gesellschafter.

- 1974 Umzug von Langenthal ins Nachbardorf Lotzwil in ein firmeneigenes Geschäftshaus. In den Jahren 1980, 1985, 1988 und 1995 erfolgten grössere bauliche Erweiterungen. Im Jahre 2004 Bau eines angrenzenden Lagerhauses und 2009 eines Hochregallagers mit im Endausbau 1600 Palettenplätze. Die Büro-, Fabrikations- und Lagerfläche beträgt nunmehr ca. 10 000m², die Grundstückfläche mehr als 11 000m².

- 1977 Installation eines ersten EDV-Systems, das mehrmals den steigenden Ansprüchen angepasst wurde. 1999 Installation einer sehr leistungsfähigen Netzwerklösung Navision Financial und seither laufend Updates und erweiterungen der Speicherkapazitäten zuletzt Anfang 2010.

- Ab 1982 Ergänzung unserer Eigenherstellung von Schutzhandschuhen durch die Fabrikation von Schutzbekleidungen in Lotzwil, Polen und Ungarn.

- Seit 1993 und 2001 aktive Mitarbeit der Vertreter der 3. Generation Silvia und Peter Thomi.

- 1994 Umwandlung der Kommanditgesellschaft in eine Familien-Aktiengesellschaft mit einem voll einbezahlten Kapital von 2,0 Mio. Schweizerfranken. Die Aktien befinden sich vollumfänglich im Besitze Familie Thomi.

- 1994/95 Aufbau eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001. Seit 1996 arbeiten wir damit.

- 2006 Übergang der Geschäftsleitung an die 3. Generation mit Peter Thomi als Geschäftsführer, unterstützt von seiner Schwester Silvia Thomi Heiniger. Ursula und Hermann Thomi gehören weiterhin dem Verwaltungsrat an mit Hermann Thomi als dessen Präsident.

- Zirka 70 tüchtige, geschulte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden bei uns ihr Auskommen und fortschrittliche, soziale Arbeisbedingungen.

Wir hoffen, dass Ihnen diese Website gute Dienste leisten wird und bedanken uns für Ihre Unterstützung und Ihr Wohlwollen gegenüber unserer Firma.